Nach einem Urteil des Amtsgerichtes Berlin-Wedding vom 05.04.2011 zum Az. 16 C 513/10 ist es zulässig, dass der Vermieter einen Müllschlucker in einer Wohnanlage schließt, ohne dass die Mieter Anspruch auf Beibehaltung dieser Bequemlichkeit haben und ohne dass ihnen ein Recht zur Mietminderung zusteht.
Das Gericht hat dem klagenden Vermieter, der hier eine Mietminderung einforderte, Recht gegeben. Er durfte den Müllschlucker schließen und seine Mieter auf künftig aufgestellte Mülltonnen zur Mülltrennung verweisen, obwohl diese 100m von der Eingangstür entfernt stehen und nicht annähernd mehr so bequem wie die zentrale Müllschluckanlage zu erreichen sind. Das Gericht hat diese Entscheidung mit dem gesteigerten Umweltbewusstsein verteidigt. Ein Vermieter darf eine Müllschluckeranlage stilllegen, denn dies dient dazu, dass Umweltbewusstsein der Mieter zu stärken und ihr Mülltrennungsverhalten zu verbessern. In der heutigen Zeit, in der es allgemein üblich geworden ist, Müll zu trennen, sei eine Müllschluckeranlage nicht mehr zeitgemäß und könne daher ersatzlos abgeschafft werden.
mitgeteilt durch Rechtsanwältin Martina Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, Hamburg
2011110401
2 Kommentare
G.Uhlenbrok · 9. September 2013 um 13:19
Ist ja toll, aber das Trennungsbewusstsein unserer Mieter wird bestimmt nicht dazu angeregt, da verschiedene die Fenster und Balkone auch zur Müllentsorgung nehmen.
Ich sehe das auch in der Biotonne, klar ist es eklig den Beutel aus zu kippen, daher schmeißen sie die Plastikbeutel mit rein.
Ich sehe eher den Müll vor der Wohnungstür lagern und dann wird er vergessen und es stinkt im Flur, mal ganz davon abgesehen das so mancher Beutel undicht ist.
Im Winter wird noch nicht mal vernünftig Schnee beseitigt und gestreut,
da wird auf dem Schnee etwas gestreut und das rutsch in die unteren Bereiche auf den Höckeln rutsch man dann aus.
Was mir noch stinkt, ist das die Kaltmiete erhoben wird und es wird nichts in unserer Wohnanlage verbessert, eher verschlechtert.
Der Gesetzgeber sollte mehr darauf achten das viele in Asbestwohnungen ausharren und nicht wie ich eine Info bekommen das unsere Fußböden mit Asbestkleber und Platten bestückt sind.
Schön das wieder mal alle Recht bekommen, nur die Kleinen nicht.
Liebisch.B · 20. Juni 2016 um 13:27
20.06.2016
B.Liebisch
Das dieses Urteil fehl gefällt wurde beweist sich jetzt ,nachdem in Marzahn an den Doppelhochhäusern (rd.360 Mietparteien) die Altglasbehälter entfernt und 250 m entfernt Iglus aufgestellt wurden.Nun verschwinden mehr im Restmüll.Der Abbau vieler Müllkörbe in der Stadt zeigt offensichtlich ,es liegt viel mehr Dreck in der Gegend rum und verunstaltet unser Stadtbild.
Wenn die Müllschlucker aus den Hochhäusern entfernt werden sehen die Häuser bald ebenso aus.
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