Allgemein
Nach einem Urteil des Amtsgerichts München vom 19.03.2015 zum Aktenzeichen 412 C 29251/14 sollte man als Mieter vorsichtig mit wahrheitswidrigen Äußerungen sein, die den eigenen Vermieter betreffen.
Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin gegenüber ihren Nachbarn wahrheitswidrig behauptet, der Vermieter habe sie sexuell belästigt und sei geldgierig. Er würde Mieter abzocken und habe sie im Rahmen des letzten Besuches in ihrer Wohnung sexuell bedrängt.
Als der Vermieter hiervon hörte, hat er das Mietverhältnis fristlos gekündigt. (mehr …)