Nebenräume sind bei Mietminderung weniger wert

Nach einem aktuellen Urteil des BGH vom 18.07.2012 zum Aktenzeichen XII ZR 97/09 kann auch ein Geschäftsraummieter vom Vermieter Rückzahlung von Miete fordern, wenn die tatsächliche Mietfläche von der vereinbarten Fläche abweicht. Im vorliegenden Fall hatte der Gewerberaummieter eine Ladenfläche mit 87 m² und zusätzliche Kellerräume mit 110 m² angemietet. Vereinbart war als Gesamtmietfläche die Größe von 197 m². Bei Erstellung eines Aufmaßes stellte sich heraus, dass der Laden nur 85,68 m² groß war, der Keller sogar nur 53,93 m², so dass die Gesamtfläche bei 139,79 m² lag. (mehr …)

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Keine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen bei falscher Abrechnung (Änderung der BGH-Rechtsprechung)

Nach einem aktuellen Urteil des BGH vom 15.05.2012 zum Aktenzeichen XIII ZR 246/11 setzt die Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen ab sofort eine inhaltlich richtige Nebenkostenabrechnung voraus. Nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH war für die Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen lediglich eine formell richtige Abrechnung erforderlich. Diese Entscheidung des BGH war in der Literatur mehrfach auf Kritik gestoßen, z. B. Langenberg in Schmidt-Futterer, § 560 BGB, Rn. 44 oder Lammell Wohnungswirtschaft und Mietrecht 2008, S. 210. Der BGH hat sich nun erneut mit dieser Rechtsfrage befasst und führt jetzt aus, dass er an seiner bisherigen Auffassung nicht festhalte. (mehr …)

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