Beleidigung führt zur Kündigung des Mietverhältnisses

Ein Vermieter kündigte seinem Mieter am 31.05.2014 fristlos, nachdem der Mieter ihn nach einem Wortwechsel als „promovierten Arsch“ bezeichnet hatte. Der Mieter hatte angezeigt, dass sein Wasser im Badezimmer nicht die richtige Temperatur erreicht, woraufhin der Vermieter, der im selben Haus wohnte, vor Ort selbst eine Überprüfung vornehmen wollte. Dies Weiterlesen…

Von Sina, vor

Übliche Haus- bzw. Umweltgeräusche berechtigen nicht zur Mietminderung

Nach einem Urteil des Amtsgerichtes Hannover vom 01.10.2014 zum Aktenzeichen 412 C 8478/13 kann ein Mieter nicht wegen jedes Geräusches, das ihn in seiner Wohnruhe stört, die Miete mindern.

Im vorliegenden Fall hatte der Mieter die Miete um 10 % gemindert, weil er in Intervallen in seiner Wohnung ein brummendes Geräusch vernahm, das in der Wand zwischen Schlafzimmer und Bad zu hören war. Mitarbeiter des Vermieters hatten sich auf die Suche nach dem Geräusch gemacht, konnten es aber nicht finden. Der Vermieter hat daraufhin die Mietminderungen eingeklagt. (mehr …)

Von Sina, vor

§ 22 I a Bundesimissionsschutzgesetz: Fällt Lärm vom Bolzplatz unter diese Norm?

Gem. § 22 I a Bundesimmissionsschutzgesetz sind Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, seit der Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes im Jahre 2011 keine schädliche Umwelteinwirkung mehr, so dass bei der Beurteilung von Geräuscheinwirkungen dieser Art Immissionsgrenzen und Immissionsrichtwerte nicht herangezogen werden dürfen. (mehr …)

Von Sina, vor