Kein Zugriff auf die Kaution während des Mietverhältnisses
Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 07.05.2014 zum Az. VIII ZR 234/13 ist es einem Vermieter verwehrt, während eines laufenden Mietverhältnisses wegen streitiger Forderungen auf die vom Mieter geleistete Kaution zurückzugreifen. Dies gilt auch für den Fall, dass sich im Mietvertrag eine Zusatzvereinbarung findet, nach der sich der Vermieter wegen seiner fälligen Ansprüche bereits während des Mietverhältnisses aus der Kaution befriedigen kann. (mehr …)