Widerspruch gem. § 545 BGB kann auch durch Einreichung einer Klage erfolgen

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 25.06.2014 zum Aktenzeichen VIII ZR 10/14 kann der Vermieter den gem. § 545 BGB erforderlichen Widerspruch gegen die stillschweigende Fortsetzung des Mietverhältnisses auch dadurch fristgerecht platzieren, dass er im Rahmen der Frist zwar keinen Widerspruch formuliert, aber eine entsprechende Klage einreicht, sofern diese demnächst im Sinne von § 167 ZPO zugestellt wird. (mehr …)

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Kündigungsrecht des Vermieters bei Nötigung

Nach einem Beschluss des Landgerichts Berlin vom 16.07.2013 zum Az. 67 S 232/13 besteht auf Seiten des Vermieters zumindest ein ordentliches Kündigungsrecht dann, wenn der Mieter einen Mitarbeiter oder Beauftragten des Vermieters nötigt, indem er ihn beispielsweise grundlos am Verlassen der Wohnung hindert. (mehr …)

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