Vermieter muss für eine Wohnung Wärme zwischen 20 und 22 Grad liefern

Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes Köln vom 13.04.2012 zum Aktenzeichen 201 C 481/10 muss ein Vermieter, der eine Wohnung mit Heizung vermietet, dafür Sorge tragen, dass in der Wohnung Temperaturen von 20 bis 22 Grad in den Haupträumen und 18 bis 20 Grad in den Nebenräumen erreicht werden. Dazu muss die Temperatur auch in den einzelnen Räumen individuell regulierbar sein. (mehr …)

Von Sina, vor

Nebenräume sind bei Mietminderung weniger wert

Nach einem aktuellen Urteil des BGH vom 18.07.2012 zum Aktenzeichen XII ZR 97/09 kann auch ein Geschäftsraummieter vom Vermieter Rückzahlung von Miete fordern, wenn die tatsächliche Mietfläche von der vereinbarten Fläche abweicht. Im vorliegenden Fall hatte der Gewerberaummieter eine Ladenfläche mit 87 m² und zusätzliche Kellerräume mit 110 m² angemietet. Vereinbart war als Gesamtmietfläche die Größe von 197 m². Bei Erstellung eines Aufmaßes stellte sich heraus, dass der Laden nur 85,68 m² groß war, der Keller sogar nur 53,93 m², so dass die Gesamtfläche bei 139,79 m² lag. (mehr …)

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