Kostentragungspflicht bei Verfahrenseinstellung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen Verjährung

Bei Verfahrenseinstellung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen Verjährung trägt die Staatskasse die Kosten. Landgericht Düsseldorf, 31.08.2009, Az.: 61 QS 76/09 Das Landgericht Düsseldorf hat klargestellt, dass die notwendigen Kosten des Betroffenen der Staatskasse zur Last fallen, wenn nach Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid der Betroffene Einspruch eingelegt hat und das Verfahren wegen Verjährung Weiterlesen…

Fahrtenbuchauflage wegen nicht Nichtfeststellbarkeit des Fahrzeugführers nach einer Ordnungswidrigkeit auch bei verzögerter Anhörung

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat am 16.12.2009, Az.: 1 A 210/09 ausgeurteilt, dass eine Fahrtenbuchauflage auch bei verzögerter Anhörung rechtmäßig ist, wenn keine Kausalität zwischen der verzögerten Anhörung und der Nichtermittlung bestehe. Im zugrunde liegenden Sachverhalt hat die Anhörung der Verwaltungsbehörde erst einen Monat nach Feststellung der Ordnungswidrigkeit stattgefunden. Der betroffene Halter hat um Übersendung von Fotos gebeten.  (mehr …)

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