Klausel „alle anfallende Mehrarbeit ist mit abgegolten“ ist unwirksam

Viele Arbeitsverträge beinhalten die Klausel, dass durch den vereinbarten Monatslohn auch etwaig angefallene Mehrarbeit mit abgegolten ist.

Das LAG Düsseldorf (Teilurteil v. 11.07.2008 – 9 Sa 1958/07) hatte einen derartigen Fall zur Entscheidung vorliegen. Der Arbeitsvertrag im zu entscheidenden Fall unterfiel den Regelungen der §§ 305 ff BGB, also der so genannten AGB-Kontrolle. Der Vertrag war mehrfach verwandt worden und war für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert. Das Landgericht hat hier entschieden, dass eine vertragliche Regelung, nach der der (arbeitsvertraglich vereinbarte) Wochen-/Monatslohn alle anfallende Mehrarbeit abgegolten ist, unwirksam ist, wenn der Vertrag der Kontrolle der §§ 305 ff unterliegt. (mehr …)

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Betriebsbedingte Kündigung aus Witterungsgründen unwirksam

Eine betriebsbedingte Kündigung aus Witterungsgründen kann dann unwirksam sein, wenn in dem betroffenen Betrieb eine vertragliche Jahresarbeitszeitregelung getroffen wurde, nach der Guthabenstunden angespart werden können.

Das BAG (Urt. v. 08.11.2007 – 2 AZR 418/06) hatte die Frage zu entscheiden, ob eine betriebsbedingte Kündigung (§ 1 II 1 KSchG) aus Witterungsgründen wirksam ist.  (mehr …)

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