Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes Saarbrücken vom 01.03.2013 zum Aktenzeichen 37 C 378/12 kann ein Vermieter in der Betriebskostenabrechnung zwar Kosten für das Kabelfernsehen umlegen, die er selbst z. B. an Kabel Deutschland zahlt, aber er kann nicht nach Abschaffung des Kabelanschlusses eine von ihm selbst auf dem Dach des Hauses installierte Gemeinschafts-SAT-Antenne mit pauschalen 10,00 € pro Monat auf die Mieter umlegen in der Hoffnung, dass sich diese Antenne auf diese Art und Weise amortisiert.

Im vorliegenden Fall gab es im Mietvertrag eine Regelung „Gemeinschaftsantenne/Breitbandanschluss“ pauschal 10,00 €. Aufgrund dieser Regelung stellte der Vermieter den Mietern des Hauses jährlich 12 x 10,00 € = 120,00 € für seine von ihm selbst installierte SAT-Anlage in Rechnung.

Ein Mieter wehrte sich gegen diese Art der Berechnung und bekam vor dem Amtsgericht Saarbrücken Recht. Die entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag ist unwirksam. Umlagefähig im Sinne einer Betriebskostenabrechnung sind nur solche Kosten, die dem Vermieter regelmäßig als laufender Aufwand tatsächlich auch entstehen. Im vorliegenden Fall hat der Vermieter indes einmal einen finanziellen Aufwand für die Installation der SAT-Antenne betrieben. Seither verursacht diese keine weiteren Kosten mehr, so dass er die Anschaffungskosten hier nicht anteilig jedes Jahr erneut auf die Mieter umlegen darf.

mitgeteilt von Rechtsanwältin Martina Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, Hamburg, nähere Informationen unter www.brueggemann-hinners.de


1 Kommentar

Karl-Heinz Sawatzki · 13. Dezember 2016 um 12:43

Der Vermieter hat einen Kabelverteiler die SAT-Anlage des Hauses per ‚Vertrag‘ über lassen. Es wird jedoch nur ein kostenloses SAT-Signal verteilt – die Verteileranlage hat einen Wert von ca. 300 Euro. Der Vermieter fordert aber jetzt von jedem Mieter die monatliche Kabelgebühr(jährlich 180 Euro).
Die Anlage läuft wartungsfrei und Stromkosten werden noch zusätzlich umgelegt(ca. 6 Euro).
Ich habe den Vermieter auf diesen ‚Zustand‘ hingewiesen – er wiederum sagt, ‚er könne nichts dagegen machen, denn es gibt ja diesen Vertrag über (angeblich) 10 Jahre‘.
Sie können selbst nachvollziehen, wie dieser Vertrag ‚zum Gelddrucken‘ funktioniert.

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