Das Thüringer Oberlandesgericht hat in einer Entscheidung noch einmal darauf hingewiesen, dass der Tatrichter berücksichtigen muss, dass auch bei standardisierten Messmethoden, also auch bei der Video-Verkehrsüberwachungsanlage Provida (auch Police-Pilot-System genannt) nach den jeweiligen technisch-naturwissenschaftlichen Erkenntnissen mögliche Fehlerquellen systemimmanent sind. Insofern hat er diesen möglichen Fehlerquellen durch Berücksichtigung von Messtoleranzen Rechnung zu tragen (Az.: Thüringer Oberlandesgericht 1 Ss 216/05)

 

mitgeteilt durch Rechtsanwalt Stefan Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, Hamburg