Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes München vom 12.05.2014 zum Aktenzeichen 424 C 28654/13 ist es Mietern in einer Wohnung in der Regel nicht gestattet, mehr als einen Hund zu halten.
Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter von seinem Mieter verlangt, sich in der Hundehaltung auf ein Tier zu beschränken. Der Mieter hatte in seiner 2 1/2-Zimmer-Wohnung 5 (!!!) Hunde untergebracht. Im Mietvertrag waren die Formularfelder zur Tierhaltung nicht ausgefüllt, und im Übrigen hatte der Vermieter der Haltung eines Hundes auch zugestimmt. Der Vermieter ist nun aber nicht damit einverstanden, dass neben dem einen genehmigten Hund noch weitere 4 Hunde dazu gekommen sind.
Die Klage auf Abschaffung der zusätzlichen 4 Hunde hat Erfolg. Das Amtsgericht München ist der Auffassung, dass selbst bei genehmigter Hundehaltung dies lediglich die Haltung eines einzelnen Hundes gestattet und dass damit nicht die Anschaffung einer beliebigen Anzahl von Tieren als genehmigt gilt.
mitgeteilt von Rechtsanwältin Martina Hinners, Rechtsanwälte Brüggemann & Hinners, Hamburg, nähere Informationen unter www.brueggemann-hinners.de