Gesetzliches Rauchverbot ist kein Mangel der Mietsache

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 13.07.2011 zum Az. XII ZR 189/09 hat der Pächter einer Gaststätte keinen Schadenersatzanspruch gegen den Verpächter auf Erstattung von Umsatzrückgängen nach einem gesetzlichen Rauchverbot.

Der Pächter hatte im Jahre 2005 eine Gaststätte gepachtet, die aus zwei nicht miteinander verbundenen Räumen bestand. Im Februar 2008 trat in Rheinland-Pfalz ein Nichtraucherschutzgesetz in Kraft, wonach in der Gaststätte das Rauchen nicht mehr zulässig war. Der Pächter hat vom Verpächter erfolglos die Schaffung eines Raucherbereiches, der den gesetzlichen Anforderungen genügt, verlangt. Jetzt fordert er vom Verpächter Schadenersatz für die Umsatzeinbußen. (mehr …)

Von Sina, vor

Kollision mit Bäumen bedingt keinen Anscheinsbeweis auf Verstoß gegen geltende Sichtflugregeln

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom Mai 2011 klargestellt, dass es keinen allgemeinen Grundsatz dergestalt gebe, dass der Beweis des ersten Anscheins gelte, wenn ein Pilot mit seinem Luftfahrzeug gegen einen Baum geprallt ist.

Im entschiedenen Fall wurde dem Bundesgerichtshof ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes vorgelegt, in dem das OLG ein grob fahrlässiges Verhalten des Piloten angenommen hat, weil er gegen einen Baum geprallt ist. Nähere Hinweise auf ein grob fahrlässiges Verhalten hat das Gericht nicht feststellen können, es hat zu Lasten des Piloten einen Anscheinsbeweis dergestalt angenommen, dass es der allgemeinen Lebenserfahrung entspreche, dass ein Aufprall auf einen Baum nur unter Verstoß von Sichtflugbedingungen möglich sei. (mehr …)

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