Hamburg: Kappungsgrenze auf 15% gesenkt

Ab 01.09.2013 sind in Hamburg Mieterhöhungen nur noch eingeschränkt möglich. Am 01.09.2013 tritt eine Rechtsverordnung in Kraft, wonach die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis von 20% auf 15% sinkt. Der Vermieter darf mithin in 3 Jahren die Miete künftig nur noch um 15% anheben und nicht mehr – wie Weiterlesen

Von Sina, vor