Korrektur der Nebenkostenabrechnung ausnahmsweise zulässig trotz Ablauf der Frist gemäß § 556 Abs. 3 BGB

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 30. März 2011 zum Aktenzeichen VIII ZR 133/10 ist der Vermieter befugt, eine Betriebskostenabrechnung auch nach Ablauf der Abrechnungsfrist aus § 556 Abs. 3 BGB noch nachträglich zu Lasten des Mieters zu ändern, dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass dem Vermieter bei der Abrechnung Fehler unterlaufen sind, die für den Mieter auf den ersten Blick erkennbar waren.

Normalerweise ist der Vermieter nach Ablauf der Abrechnungsfrist aus § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB mit Nachforderungen ausgeschlossen, denn die Abrechnungsfrist dient der Abrechnungssicherheit für den Mieter und soll Streit vermeiden. Dieser Zweck würde verfehlt werden, wenn der Vermieter jeden Fehler nach Ablauf dieser Frist noch zum Nachteil des Mieters korrigieren könnte. (mehr …)

Von Sina, vor

Störender Mieter muss die Mietminderung der Nachbarn zahlen

Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Bremen vom 09.03.2011 zum Aktenzeichen 17 C 105/10 ist der störende Mieter verpflichtet, etwaige Mietminderungen seiner Nachbarn im Wege des Schadensersatzes dem Vermieter zu erstatten.

Der Vermieter hatte von einem ehemaligen Mieter Schadensersatz gefordert, weil dieser seine Nachbarn über Monate durch laute Musik, Klopfen an Wände und Heizungsrohre und nächtliches Gepolter gestört hatte. Verschiedene Mieter hatten über Monate die Miete um bis zu 20 % gekürzt. Hierdurch war eine Gesamtminderung von 1.100,00 € zustande gekommen, die der Vermieter anschließend beim Störenfried eingeklagt hat. Das Amtsgericht Bremen hat entschieden, dass der Vermieter einen störenden Mieter nicht nur durch Abmahnungen und gegebenenfalls Kündigung des Mietverhältnisses reglementieren kann, wenn dieser noch aktiver Vertragspartner ist, sondern auch nachträglich, wenn das Mietverhältnis schon beendet ist, noch Schadensersatz für gehabte Minderungen einfordern kann. (mehr …)

Von Sina, vor

Mietrechtsreform – das neue Mietrecht (Entwurf vom 11.05.2011)

Am 11.05.2011 hat das Bundesjustizministerium einen Entwurf zur Änderung des Mietrechts vorgelegt. Damit rückt die lang erwartete Mietrechtsreform jetzt näher. Die Einzelheiten der Reform werden derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, bevor der Referentenentwurf dann Ländern und Verbänden zugeleitet wird. Der Entwurf sieht im Wesentlichen folgende Mietrechtsänderungen vor: (mehr …)

Von Sina, vor