Die Möglichkeiten, von einem Fahrverbot abzusehen, sind in den letzten Jahren immer geringer geworden, die Anforderungen an ein Absehen immer höher. Voraussetzung ist nach aktueller Rechtsprechung, dass durch das Fahrverbot die Existenz des Betroffenen existenziell bedroht ist.

Das OLG Hamm hat in einer Entscheidung vom 15.01.2009 3 SS OWi 237/08 entschieden, dass auch bei einer Existenzgefährdung ein Fahrverbot ausgesprochen werden muss, wenn der Betroffene vielfach und einschlägig vorbelastet ist, so dass die Nichtanordnung des Fahrverbotes letztlich als ein Freibrief für weitere Verkehrsverstöße verstanden werden könnte. Das OLG Hamm hat hier klargestellt, dass es in derartigen Fällen einer sorgfältigen Abwägung zwischen der Schwere der Wiederholungstäterschaft, der Gefahr weiterer Verstöße ohne Fahrverbot und den Grad der Existenzgefährdung bedarf.

mitgeteilt von Rechtsanwalt Stefan Hinners, Kanzlei Brüggemann & Hinners, Hamburg


2 Kommentare

Ezio · 26. März 2010 um 11:27

Ist meine Situation beim Amt oder vor Gericht durch die neue Gestetzeslage
ggf. neu zu bewerten?

Ich habe daher ein Schreiben für das Amt verfasst, um mehr klarheit zu bekommen.

Was meinen Sie???

Brief:
An die Führerscheinstelle

Führerscheinsperre?

Sehr geehrt Damen und Herren,

meine derzeitige Situation zwingt mich Ihnen diesen Brief zuzusenden.
Ich möchte Ihnen zuerst kurz meine Vergangenheit schildern.

Ich wurde ca. 1997 vor einer Disco mit Betäubungsmittel erwischt.

1. MPU – Ravensburg
Ich habe mein Gebrauch und Erfahrungen von BTM als 21 jähriger gestanden und habe mein Führerschein abgegeben. Der Gebrauch von BTM wurde nach diesem Schicksalsschlag von mir gestoppt. Ich hatte zudem saubere Screenigs.

2. MPU – Ravensburg
Ich war trotz meiner sauberen Screenigs noch unzureichend vorbereitet.

3. MPU – Ravensburg
Meine Aussage, dass ich zu Silvester 2000 getrunken hatte, sorgte für ein negatives Gutachten. (Achtung: Ein Missverständnis in der konsumierten Alkoholmenge, die ich direkt nach dem Gutachten versucht habe telefonisch abzuklären, wurde nicht beachtet und wurde zum Verhängnis) Ich hatte zudem saubere Screenigs.

4. MPU – Kempten
Da ich anhand eines speziellen Kurs reichlich vorbereitet war und zudem saubere Screenigs hatte erhielt ich damals ein positives Gutachten.

Ich war nach meiner 4. MPU in einer zweijährige Weiterbildung zum Betriebswirt. Einen Führerschein konnte ich mir somit finanziell nicht leisten.
Geplant war direkt nach der Weiterbildung mich dem Führerschein-Thema anzunehmen. Es kam im Sommer 2004 in den Sommerferien zu einem wirklich doofen Ereignis. Eines Abends kurz nach Dämmerung hat mich die Polizei wegen keinem Licht am Fahrrad kontrolliert. Da ich bei einer Geburtstagfeier gewesen bin und ich im laufe des Abends Alkohol getrunken hatte, wurde bei mir ein Atemwert von ca. 0,64 Promille festgestellt.
Ich muss Bemerken, dass ich an der Spitze einer Berganfahrt kontrolliert wurde. Da war der Alkoholausstoß über meinen Atem sicherlich sehr hoch.
Bis heute ist meine Finanzielle Situation sehr instabil. Ich hatte in der letzten Zeit immer wieder eine Arbeit aber war auch immer wieder Arbeitslos wie auch im Moment. Daher kann ich mir Kurse, Beratungen und MPU schlecht finanzieren.

Bei Vorstellungsgespräche wird oft nach der Mobilität gefragt, deshalb oft negativ etschieden, daher habe ich auch oft existenzielle Schwierigkeiten.

Seit 2009 wurde die Gesetzeslage geändert und somit wollte ich die Rechtslage überprüfen. Laut meiner Informationen ist eine Vermutung seitens der Verwaltung auf Alkohol bei einer Kontrolle mit ca. 0,64 Promille nicht zureichend für die MPU-Anforderung.
Seit dem letzten Brief der Führerscheinstelle Bodenseekreis 2005 mit der MPU Anforderung habe ich zahlreiche Blutwerte gesammelt, die auf keinen Alkohol Konsum deuten lassen.

Am kommenden Mittwoch habe ich einen interessanten Vorstellungstermin bei einem Arbeitsgeber, der vermutlich die Vorteile eines Mobilen Arbeitnehmers benötigen wird.

Mir fällt es sehr schwer mich mit diesem Thema auseinander zu setzten,
da ich mich dafür ständig schämen muss und auch kein Geld besitze für eine MPU. Beruflich sind mir viele Gelegenheiten und Entwicklungsmöglichkeiten entgangen. Anstatt dessen lebe ich momentan von Arbeitslosengeld.
Ich wende mich verzweifelt an Sie, um ein weiteres Vorgehen zu besprechen, da ich auch nicht ganz verstehe was noch von mir gefordert werden soll.
Der Führerscheinentzug beläuft sich jetzt auf ca. 12 Jahre. Das ist eine wirklich harte Strafe, gemessen daran, dass ich lediglich ein Mal im Straßenverkehr auf dem Fahrrad mit 0,69 Promille erwischt wurde.

Ich würde auch nur unter notwendigen, beruflichen Gründe mir ein Auto anschaffen, ansonsten bin ich eher Fahrradfahrer.

Bitte teilen Sie mir weiteres Vorgehen, bzw. Möglichkeiten der Führerscheinwiedererteilung mit. Auch für Informationen über die Gesetzesänderung wäre ich Ihnen sehr dankbar. Zudem Interessiert mich, ob die Sichtweise der Freiburger Führerscheinstelle sich mit der des Landradsamt in Friedrichshafen unterscheidet.

Fazit: mehr Pech mit dem Führerschein kann man nicht haben

Mit freundlichen Grüßen

hs · 27. März 2010 um 09:31

Ob die seinerzeitige Entscheidung der Entziehung richtig war, erscheint mir sehr zweifelhaft. Wahrscheinlich ist sie aber rechtskräftig. Wenn man einen Verwaltungsakt in Rechtskraft erwachsen lässt, ist er im Regelfall nicht mehr angreifbar. Es bestehen aber ggf. gute Chancen, den Führerschein ohne MPU wiederzuerlangen. Das zu erreichen kann aber nur ein in der Materie erfahrener Rechtsanwalt nach Sichtung der gesamten Unterlagen. Das Geld würde ich in jedem Fall investieren. Viele Grüße Stefan Hinners

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