Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei einem Verbot der Handynutzung während der Arbeitszeit

In einem dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 30.10.2009 – 6 TaBV 33/09)vorliegenden Fall war zu entscheiden, ob das Verbot eines Arbeitgebers, während der Arbeitszeit private Handys benutzen zu dürfen, dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG unterliegt.

Im zu entscheidenden Fall hatte die beklagte Arbeitgeberin, ein Altenpflegeheim mit ca. 100 Mitarbeitern, die Nutzung von privaten Handys in der Vergangenheit auch während der Arbeitszeit weitestgehend erlaubt, Anfang Januar 2009 jedoch eine Dienstanweisung erlassen, die die Nutzung von privaten Handys während der Arbeitszeit verbot. Hiergegen hat sich der klagende Betriebsrat gewandt und die Auffassung vertreten, dass es sich bei der Benutzung von privaten Mobiltelefonen um mitbestimmungspflichtiges Ordnungsverhalten gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG handeln würde, so dass bei dessen Untersagung ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bestünde. Hieraus resultiere ein Unterlassungsanspruch des Betriebsrates. (mehr …)

Berechnung eines Schadensersatzanspruches wegen eines Baumangels

Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 22.07.2010 (VII ZR 176/09) neue Grundsätze aufgestellt, wie ein Schadensersatzanspruch wegen eines Baumangels zu berechnen ist. Hierbei weicht der BGH von seiner bisherigen Rechtsprechung ab, nach der die Umsatzsteuer auf voraussichtliche Mängelbeseitigungsaufwendungen als Schadensersatz auch dann verlangt werden könne, solange der Mangel nicht tatsächlich beseitigt worden sei, ab.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Baufirma für den Kläger ein Einfamilienhaus errichtet an dem sich Mängel befanden. Diese Mängel hat der beklagte Bauunternehmer trotz Fristsetzung nicht behoben, so dass der Kläger die Kosten für die Beseitigung der Mängel eingeklagt hat.  (mehr …)

Von Sina, vor

Keine Mietminderung bei Schallschutz nach DIN-Vorschriften

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 07.07.2010, Aktenzeichen VIII ZR 85/09, darf ein Mieter die Miete nicht mindern, wenn seine Wohnung einen Schallschutz aufweist, der den DIN-Vorschriften entspricht, die zur Zeit der Errichtung des Gebäudes galten.

Im zu entscheidenden Fall hatte ein Mieter die Miete gemindert mit der Begründung, dass seine Wohnung eine unzureichende Trittschalldämmung zur darüber liegenden Wohnung habe.  (mehr …)

Von Sina, vor

Neuregelungen durch die am 17.05.2010 in Kraft getretene Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)

Die DL-InfoV legt allen Dienstleistern besondere Informationspflichten auf. Davon betroffen sind auch Rechtsanwälte, da diese Dienstleister im Sinne der DL-InfoV sind (vgl § 1 Abs. 1 DL-InfoV iVm Art 2 RL 2006/123/EG).

Was sich genau ändert soll hier anhand einer kurzen Zusammenfassung der DL-InfoV dargestellt werden.

Grundsätzlich unterscheidet die DL-InfoV zwischen Informationen die dem Mandanten stets zur Verfügung zu stellen sind (§ 2) und solchen die nur auf Anfrage zur Verfügung zu stellen sind (§ 3). (mehr …)