Keine Selbsthilfe bei nicht zahlendem Mieter

Das Oberlandesgericht Rostock (Beschluss vom 04.08.2010, 3 U 82/10) hat noch einmal klar gemacht, dass dem Vermieter kein Selbsthilferecht zusteht, wenn der Mieter nicht zahlt. Wenn das Mietverhältnis beendet ist (z. B. durch fristlose Kündigung), der Mieter aber trotzdem nicht freiwillig räumt, bleibt dem Vermieter nur die Möglichkeit, gerichtlich gegen den Mieter vorzugehen. Der Vermieter darf die Räume weder eigenmächtig betreten, noch diese eigenmächtig räumen noch etwa den Mieter daran hindern, die Räume wieder zu betreten und zu benutzen.  (mehr …)

Wohnraummietrecht: Zulässigkeit der Versorgungssperre bei Mietrückständen

Nach einem aktuellen Beschluss des Landgerichtes Hannover vom 10.08.2010 zum Aktenzeichen 9 T 37/10 (unveröffentlicht) ist im Wohnraummietrecht – anders als im Gewerberaummietrecht – eine Versorgungssperre bei säumigen Mietern unzulässig. Der Vermieter, dessen Mieter über Monate keine Miete gezahlt hat, kann seinen Wohnraummieter daher nicht einfach Gas und Wasser abstellen, Weiterlesen

Von Sina, vor

Dreifamilienhaus und trotzdem kein Kündigungsrecht des Vermieters?

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 17.11.2010 (AZ: VIII ZR 90/10) kann ein Vermieter, der in einem Dreifamilienhaus zwei Wohnungen für sich selbst nutzt, den Mieter der dritten Wohnung nicht erleichtert nach § 573 a I BGB kündigen.

Der Vermieter ist Eigentümer eines Dreifamilienhauses, das er im Jahre 2006 erworben hatte. Zu dieser Zeit war eine Wohnung vermietet, die anderen beiden Wohnungen (Erdgeschoss-Wohnung und Souterrain-Wohnung) standen leer. Der Vermieter bezog die Erdgeschoss-Wohnung und begann auch die Souterrain-Räume zu nutzen, nämlich als Besucherzimmer, Bügel- und Arbeitszimmer.  (mehr …)

Von Sina, vor

Auch ungeeichte Wasserzähler dürfen Basis einer Nebenkostenabrechnung sein

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom November 2010 (AZ: VIII ZR 11210) darf der Vermieter auch ungeeichte Wasserzähler zur Abrechnung von Wasserkosten benutzen. Im zu entscheidenden Fall hatte der Vermieter für die Abrechnung der Wasserkosten in der Nebenkostenabrechnung Wasserzähler genutzt, deren Eichfrist schon abgelaufen war. Der Mieter hatte dies moniert und Abrechnung auf Quadratmeterbasis ohne Berücksichtigung der abgelesenen Zählerwerte verlangt. Mit diesem Verlangen ist er gescheitert. (mehr …)

Von Sina, vor