Betriebskosten: Vermieter kann vergleichbare Gebäude zusammen abrechnen

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 20. Oktober 2010 zum Aktenzeichen VIII ZR 73/10 darf der Vermieter, sofern dies im Mietvertrag nicht ausdrücklich anders geregelt ist, im Sinne eines kostengünstigen Betriebs seiner Objekte zusammenhängende Gebäude vergleichbarer Bauweise, Ausstattung und Größe hinsichtlich der umlagefähigen Betriebskosten zu einer Abrechnungseinheit zusammenfassen. So kann er zum Beispiel für derartige Objekte einen einheitlichen Hausmeister einstellen und die Kosten entsprechend auf die verschiedenen Objekte verteilen. Er ist umgekehrt nicht verpflichtet, dies für alle Kostenarten zu tun, sofern es sich nicht anbietet, darf also zum Beispiel auch die jeweilige Gartenpflege in den zusammenhängenden Objekten dann wieder trotz des gemeinsamen Hausmeisters objektbezogen Haus für Haus abrechnen. Die Mieter der einzelnen Objekte haben keinen Anspruch darauf, dass für jede Kostenart streng objektbezogen abgerechnet wird.  (mehr …)

Von Sina, vor

Einzelvertragliche Verkürzung der Grundkündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB

Beim hier durch das Hessische Landesarbeitsgericht (Urteil vom 14.06.2010 – 16 Sa 1036/09) zu entscheidenden Fall ging es um die Frage, ob die in § 622 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BGB ermöglichte Verkürzung der Kündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB auch auf die verlängerten Kündigungsfristen des § 622 Abs. 2 BGB anwendbar ist, so dass einzelvertraglich auch hiervon abgewichen werden kann.

Beim zunächst durch das Arbeitsgericht Darmstadt zu entscheidenden Fall ging es um die Frage, zu wann eine arbeitgeberseitige Kündigung Wirkung entfaltete. (mehr …)

Großvermieter muss seine Kündigungen künftig selbst schreiben – keine Erstattung der entsprechenden Anwaltskosten

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 06.10.2010 zum Aktenzeichen VIII ZR 271/09 kann ein gewerblicher Großvermieter keine außergerichtlichen Anwaltskosten für die Fertigung eines einfachen Kündigungsschreibens geltend machen. Als Wohnungsunternehmen, das über eine Vielzahl an Wohnungen verfügt, muss rechtlich geschultes Personal vorhalten, Weiterlesen

Von Sina, vor

LBA fordert die Einhaltung von Passagier- und Frachtkontrollen auch an Verkehrslandeplätzen

Das LBA hat mit Schreiben vom 17.08.2010 an ein Luftfahrtunternehmen Folgendes festgestellt:

Aus Art. 13 der VO (EG) 300/2010 folgt die Verpflichtung, ein Sicherheitsprogramm aufzustellen. Eine Beschränkung auf Luftfahrtunternehmen mit Luftfahrzeugen einer bestimmten Gewichtsklasse enthält die Vorschrift nicht. Als Verordnung der Europäischen Union gilt die genannte Vorschrift unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, ist also von allen Luftfahrtunternehmen zu beachten. (mehr …)