Bundesgerichtshof kippt die Lizenzklausel in allgemeinen Versicherungsbedingungen

StandardNahezu sämtliche Luftfahrtversicherungsbedingungen beinhalten eine Lizenzklausel. Sie ist in den Versicherungsbedingungen als Risikoausschluss formuliert und lautet im Regelfall:

„Luftfahrzeuge sind nur versichert …, wenn der die Führer des Luftfahrzeugs bei Eintritt des Schadensereignisses die vorgeschriebenen Erlaubnisse und erforderlichen Berechtigungen oder wetterbedingten Freigaben haben …“ (mehr …)

Schönheitsreparaturen: Bunte Wände sind nicht vertragsgerecht

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 06.11.2013 zum Aktenzeichen XIII ZR 416/12 darf ein Mieter eine Wohnung nicht in bunten Farben dekoriert zurückgeben.

Im vorliegenden Fall hatte der Mieter die Wohnung frisch dekoriert in weiß bei Mietbeginn übernommen. Bei Mietende gab er sie in kräftigen Farben dekoriert (rot/gelb/blau) zurück und stellte sich auf den Standpunkt, dies sei vertragsgerecht. (mehr …)

Von Sina, vor