Nebenkostenabrechnung: Korrektur trotz Auszahlung des Guthabens noch möglich
Nach einem aktuellen Urteil des BGH vom 10.07.2013 zum Aktenzeichen XII ZR 62/12 kann ein Vermieter die Betriebskostenabrechnung für ein Mietverhältnis auch dann noch nachträglich korrigieren, wenn er das sich aus der fehlerhaften Abrechnung ergebende Guthaben an den Mieter schon ausgekehrt hat. (mehr …)