Betriebskostenabrechnung: Keine formell korrekte Abrechnung, wenn die Anlage der Abrechnungsfirma fehlt
Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichtes Rudolstadt vom 16.02.2012 zum Aktenzeichen 1 C 529/11 ist eine Betriebskostenabrechnung formell unwirksam, wenn sie auf eine beigefügte Anlage einer Abrechnungsfirma verweist, diese Abrechnung aber nicht beigefügt ist. (mehr …)