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BGH: Kein Verzicht auf Mangelbeseitigung/Mietminderung durch vorbehaltlose Ausübung einer Option
Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 14.10.2015 zum Aktenzeichen XII ZR 84/14 verliert ein Gewerberaummieter seine Ansprüche auf Mietminderung bzw. Mangelbeseitigung nicht dadurch, dass er während der Mietzeit vorbehaltlos seine Option ausübt und das Mietverhältnis hierdurch um weitere fünf Jahre verlängert.
Im vorliegenden Fall hatte der Mieter vom Vermieter Gewerberäume angemietet, in denen er eine Fachklinik für Sucht-Therapie betrieb. Mietbeginn war Juni 2001, die Mietdauer betrug 10 Jahre. Im Jahre 2007 rügte der Mieter diverse Mängel und begann nach verschiedenen fruchtlosen Fristsetzungen im Februar 2012 damit, die Miete wegen dieser Mängel zu mindern. Parallel hierzu hatte der Mieter andererseits aber im Jahre 2010 das Mietverhältnis durch Ausübung einer Option zunächst um fünf Jahre verlängert. (mehr …)