Anscheinsbeweis nicht schon, wenn eine gewisse Vermutung für einen Geschehensablauf besteht
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat ausgeurteilt, dass ein Wassereinbruch in einer Motorjacht durch einen zerstörten Gummischlauch darauf zurückzuführen sei, dass der Bootsführer keine adäquate Lizenz gehabt habe. Deshalb habe er die Überhitzung nicht bemerkt. (mehr …)