Mieterhöhung mit längerer Zustimmungsfrist ist zulässig
Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 25.09.2013 zum Aktenzeichen VIII ZR 280/12 ist der Vermieter nicht an die Mieterhöhungsfristen aus § 558 a BGB gebunden, sofern er sie nicht unter-, sondern überschreitet. (mehr …)