Kollision mit Bäumen bedingt keinen Anscheinsbeweis auf Verstoß gegen geltende Sichtflugregeln

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom Mai 2011 klargestellt, dass es keinen allgemeinen Grundsatz dergestalt gebe, dass der Beweis des ersten Anscheins gelte, wenn ein Pilot mit seinem Luftfahrzeug gegen einen Baum geprallt ist.

Im entschiedenen Fall wurde dem Bundesgerichtshof ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes vorgelegt, in dem das OLG ein grob fahrlässiges Verhalten des Piloten angenommen hat, weil er gegen einen Baum geprallt ist. Nähere Hinweise auf ein grob fahrlässiges Verhalten hat das Gericht nicht feststellen können, es hat zu Lasten des Piloten einen Anscheinsbeweis dergestalt angenommen, dass es der allgemeinen Lebenserfahrung entspreche, dass ein Aufprall auf einen Baum nur unter Verstoß von Sichtflugbedingungen möglich sei. (mehr …)

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FAA lässt das iPad als EFB zu

Die FAA, die amerikanische Luftfahrtbehörde, hat jetzt das iPad als EFB (electronic flight bag) zugelassen. Dies bedeutet, dass man auf die ordnerstarken Anflugkarten in Papierform verzichten kann, weil man diese einfach als App auf dem iPad aufrufen kann.

Auch die europäischen Luftfahrtbehörden, selbst das LBA, lassen schon EFBs zu, allerdings nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen. Es bleibt abzuwarten, ob die Weitsicht der FAA sich auch beim LBA durchsetzt und auch das LBA das iPad anerkennt, zu wünschen wäre es. (mehr …)

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