Mietminderung bei periodisch auftretenden Mängeln

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 15.12.2010 zum Az. XII ZR 132/09 kann der Mieter eines Gewerberaumes (hier: Kinderarztpraxis) die Miete für einen unstreitig auftretenden Mangel nur für die Monate mindern, wo der Mangel sich tatsächlich auch realisiert.

Im vorliegenden Fall sind die Räume der Praxis im Sommer wegen zu hoher Temperaturen nur eingeschränkt nutzbar, weil sie sich erheblich überhitzen und der Vermieter hier eine Klimaanlage einbauen müsste, um den Mangel abzustellen.

Nach Auffassung des BGH ist eine Mietminderung zwar zulässig, allerdings nur in den Monaten, wo die Überhitzung sich tatsächlich auch realisiert, also nicht in den Herbst- und Winterzeiten.  (mehr …)

Berechtigung des Arbeitgebers zum Vorschreiben des Tragens von Dienstkleidung etc.

Wir werden häufiger von Seiten der Mandanten – sei es von Seiten der Arbeitgeber oder von Seiten der Arbeitnehmer – gefragt, ob der Arbeitnehmer berechtigt ist, selbst zu entscheiden, was er am Arbeitsplatz trägt oder ob der Arbeitgeber ihm dieses vorschreiben darf.

Insbesondere kommt diese Frage in besonders heißen Sommern und unklimatisierten Büros auf, wenn nämlich gerade die männlichen Angestellten gern ihren Anzug los werden würden und statt dessen in kurzer Hose und T-Shirt am Arbeitsplatz erscheinen möchten.  (mehr …)

Von Sina, vor