„Augen auf bei Wohnungsflucht!“

Nicht nur beim Autokauf gilt es heute wachsam zu sein, sondern auch in dem Augenblick, wo man sich als Mitmieter einer Wohnung von seinem Lebensgefährten trennt und aus der gemeinsamen Wohnung einfach im spontanen Ärger auszieht. Zwar hat man vielleicht mit dem Ex-Partner noch eine schriftliche Regelung dahingehend getroffen, dass er einen von allen Ansprüchen aus dem gemeinsamen Mietverhältnis freihält, doch genügt dies nicht als Freibrief gegenüber dem Vermieter, der vielleicht nach Jahren doch noch Ansprüche aus dem gemeinsamen Mietverhältnis geltend macht, weil der Ex-Partner irgendwann die Mieten nicht mehr gezahlt hat.  (mehr …)

Von Sina, vor

Keine Selbsthilfe bei nicht zahlendem Mieter

Das Oberlandesgericht Rostock (Beschluss vom 04.08.2010, 3 U 82/10) hat noch einmal klar gemacht, dass dem Vermieter kein Selbsthilferecht zusteht, wenn der Mieter nicht zahlt. Wenn das Mietverhältnis beendet ist (z. B. durch fristlose Kündigung), der Mieter aber trotzdem nicht freiwillig räumt, bleibt dem Vermieter nur die Möglichkeit, gerichtlich gegen den Mieter vorzugehen. Der Vermieter darf die Räume weder eigenmächtig betreten, noch diese eigenmächtig räumen noch etwa den Mieter daran hindern, die Räume wieder zu betreten und zu benutzen.  (mehr …)