Treuwidrige Vereitelung der Beschäftigungsmöglichkeit

Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urt. v. 01.07.2007 – 2 AZR 710/05) hatte über die Frage zu entscheiden, ob eine betriebsbedingte Kündigung wirksam war.

In dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt war der klagende Arbeitnehmer bei der beklagten Arbeitgeberin, einem Haushaltsgerätehersteller, zuletzt als Leiter der elektronischen Fertigungssteuerung beschäftigt.

Im Jahre 2002 kam es zwischen den Parteien zu Unstimmigkeiten, die in einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers und einer wenig später erklärten ordentlichen Kündigung mündeten.

Das in erster Instanz entscheidende Arbeitsgericht Mannheim hatte sowohl die außerordentliche fristlose Kündigung als auch die ordentliche Kündigung für unwirksam erklärt.  (mehr …)

Von Sina, vor

Mietsaldenliste reicht als Kündigungsbegründung

Nach einem Urteil des BGH vom 12.05.2010 – Aktenzeichen VIII ZR 96/09 – genügt es, wenn der Vermieter die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges auf den Zahlungsverzug stützt und den insgesamt aufgelaufenen Mietrückstand in der Kündigung nennt. Er muss dann nicht noch im Einzelnen erläutern, für welchen Monat welche Miete rückständig Weiterlesen…

Von Sina, vor

Kein Mangelbeseitigungsanspruch des Mieters um jeden Preis

Nach einem aktuellen BGH-Urteil vom 21.04.2010 zum Aktenzeichen IIX ZR 131/09 kann ein Mieter vom Vermieter nicht Mangelbeseitigung um jeden Preis verlangen. Hat die Mietsache einen Mangel und kann der Vermieter nachweisen, dass die Beseitigung überobligationsmäßig teuer ist und der erforderliche Aufwand die „Opfergrenze“ überschreitet, ist er nicht zwingend zur Beseitigung dieses Mangels verpflichtet.  (mehr …)